Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns für die Bestellung von WEBDESIGN / GRAFIK -
Dienstleistungen in den Bereichen Grafik, WebDesign und Werbetechnik.
Für den Geschäftsverkehr mit der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck,
Verkaufsförderung und Werbetechnik-, gelten die im folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind auch ohne ausdrückliche Bezugnahme Bestandteil sämtlicher- auch zukünftiger- Vertragserklärungen, sei es, dass diese schriftlich,
telegrafisch oder (fern-) mündlich abgegeben werden.
Bei Vertragsabschluss gelten, die AGB zugleich für sämtliche zukünftigen Verträge der Parteien als vereinbart, ohne dass bei späteren
Vertragsabschlüssen von Seiten von der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck,
Verkaufsförderung und Werbetechnik-, weiterhin als BIGprint GERMANY bezeichnet, auf die AGB hingewiesen werden muss.
Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss getroffen werden (Vertragsänderungen, -erweiterungen usw.) sowie Abreden, die mit den
Mitarbeitern von der BIGprint GERMANY UG getroffen werden, erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch BIGprint GERMANY UG
Wirksamkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie durch BIGprint GERMANY UG ausdrücklich anerkannt
werden. Sie sind also auch in den Fällen als abgelehnt anzusehen, in denen den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeiten und Leistungen auf den Gebieten der
Werbetechnik, der Gestaltung von graphischen Entwürfen, Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Datenverarbeitung und
Datentransformation für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber. Sie werden Bestandteil dieses Vertrages nach Maßgabe des § 2 AGBGesetz.

§ 1. ANGEBOTE
Serienanfertigung:

Angebote, die sich auf serienmäßige Fabrikate beziehen, gelten als verbindlich, soweit im Angebot selbst keine Einschränkung gemacht wird.
Sonderanfertigung:
Bei Angeboten, die auf Grund allgemeiner Angaben oder Skizzen ausgearbeitet werden, sind die darin gemachten Angaben über Preise, Masse,
Maße, Gewichte, Beleuchtungsstärke, Stromverbrauch usw. nur als annähernd und freibleibend anzusehen. Die endgültigen Feststellung können
erst bei Vorliegen einer 1:1 Zeichnung bzw. nach Auftragsausführung getroffen werden. Nebenreden müssen von BIGprint GERMANY UG
schriftlich bestätigt werden.
Unterlagen:
wie Kostenanschläge, Zeichnungen, Schaltschema, Entwürfe usw. bleiben Eigentum der BIGprint GERMANY Ltd., das Urheberrecht wird
ausdrücklich vorbehalten, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn eine Auftragserteilung nicht
erfolgt, zurückzugeben. An Angebote, die besonders ausgearbeitet werden, hält sich die BIGprint GERMANY UG, soweit nicht vereinbart ist, 6
Wochen vom Ausstellungsdatum an gebunden.
Sonstiges:
Die angebotenen Preise besitzen nur Gültigkeit für die angefragte Spezifikation und Ausführung; ändert sich im Auftragsfall die Ausführung
oder der Umfang des Auftrags gleich welcher Art, so können wir die Preise analog korrigieren. Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druck- und Plottdaten aus. Die Daten sind in den
in unseren allgemeinen Datenanlieferungshinweisen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann eine
fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten werden, außer wenn das Dateiformat im Vorfeld von uns schriftlich genehmigt wurde. Der
Auftraggeber haftet im vollen Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, die von uns nicht zu vertreten sind. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger, übertragene Daten und Druck- sowie Plottdateien - unterliegen keiner Prüfungspflicht
unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber
vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

§ 2. BESTELLUNGEN UND PRÄSENTATION
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von BIGprint GERMANY UG ausdrücklich bestätigt sind. Die Einholung der baupolizeilichen oder
sonstigen Genehmigungen ist Sache des Bestellers. Bestellungen können vom Besteller nach Auftragsbestätigung nicht mehr rückgängig
gemacht werden, nachträgliche Auftragsabänderungen und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Entwicklung
konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch BIGprint GERMANY UG erfolgt - unbeschadet im Einzelfall abweichender Vereinbarungen -
nur gegen Zahlung der entweder dafür ausdrücklich vereinbarten oder üblichen Vergütung. Maßgeblich für die übliche Vergütung sind die
Bestimmungen des Tarifvertrages über Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung, Vergütungsstufe I. Registrierung:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden-Württemberg, Tarifregister Nr. 43599-15/2 (XIV).
Die Präsentationsvergütung wird im Falle der Auftragserteilung auf die Agenturvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte
an der von der Agentur für Verkaufsförderung und Werbetechnik im Rahmen
der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung der Präsentationsvergütung bei BIGprint GERMANY UG. Werden im Rahmen
der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen voll bezahlt, geht das Urhebernutzungsrecht nach Ziffer auf den Auftraggeber über.

§ 3. TREUEPFLICHTEN

BIGprint GERMANY UG ist verpflichtet, den Auftraggeber allein an dessen Zielsetzung ausgerichtet zu beraten und zu betreuen. Dies gilt
insbesondere für Fragen des Mediaeinsatzes, der Auswahl dritter Unternehmen und Personen im Rahmen der Auftragsausführung. Sofern der
Auftraggeber sich ein Bestimmungs- oder Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des
Grundsatzes der Ausgewogenheit von bestmöglicher Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Aufträge an
Werbeträger erteilt BIGprint GERMANY UG zu den für den Auftraggeber günstigsten tariflichen Bedingungen.

§ 4. KONKURENZAUSSCHLUß
Die BIGprint GERMANY UG verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen
Konkurenzausschluß für im Einzelfall festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung von Konkurenzausschluß durch BIGprint
GERMANY UG korrespondiert die Pflicht des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes
keine andere Werbeagentur zu beauftragen.

§ 5. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
BIGprint GERMANY UG ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung des Auftrags heranzieht, verpflichtet BIGprint GERMANY UG. diese in gleicher Weise. Die
Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung des Auftrages fort.

§ 6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

Für Sprachwerke, Lichtbildwerke, Fotografien und Texte; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Karten,
Pläne, Skizzen und Tabellen sowie plastische Darstellungen einschließlich der Entwürfe der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt)
-DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- als persönliche geistige Schöpfung gilt das
Urheberrechtsgesetz. Vorschläge des Auftragsgebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn es
ausdrücklich vereinbart wird. BIGprint GERMANY UG hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit mit dem
Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist allein der
Auftraggeber verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Orginalen, Filmen, Dateien
und dergleichen verbleibt bei uns vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Regelung. Nachdrucke aus derjenigen Lieferungen,
die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht
zulässig. Die von uns zur Herstellung unserer Erzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Film-/Fotomontagen, Druckplatten,
Dateien usw. bleiben, auch wenn sie als Kostenteile gesondert ausgewiesen und berechnet werden, Eigentum von BIGprint GERMANY UG und
werden nicht an den Kunden ausgeliefert.
Für gelieferte fremde Dateien und Druckvorlagen wie Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos oder Reprovorlagen etc., die vom Kunden nach
Auslieferung der Ware nicht schriftlich zurückverlangt werden, übernehmen wir keine Haftung. BIGprint GERMANY UG ist berechtigt, die vom
Auftraggeber vor Auftragserteilung angeforderten Aufteilungsskizzen, Entwürfe, Probedrucke, Farbabzüge und Muster zu berechnen, auch wenn
der eigentliche Auftrag noch nicht erteilt wurde oder andersweitig vergeben wurde.

§ 7. VERTRAGSABWICKLUNG
Vor der Ausführung der Vervielfältigung bzw. Ausführung sind dem Auftraggeber nur auf Anforderung Korrekturmuster lt. gültiger Preisliste
vorzulegen. Der Auftraggeber hat die Korrekturmuster unverzüglich zu prüfen und die Druckreifeerklärung bzw. Freigabe zur Endbearbeitung
abzugeben. Mit Abgabe der Druckreifeerklärung bzw. der Freigabe zur Endbearbeitung durch den Auftraggeber gilt die Arbeit als abgenommen.
Für Fehler oder
Qualitätsabweichungen, Verzug oder Nichterfüllung bei der Weiterbearbeitung durch Dritte haftet BIGprint GERMANY UG nur aus
Auswahlverschulden. BIGprint GERMANY UG erhält von allen Arbeiten unentgeltlich 10 Belege. Bei wertvollen Stücken ist ihr eine angemessene
Anzahl zu überlassen. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkrete Angabe über Farbe, Helligkeit und
Kontrast, so bestimmen die Mitarbeiter von BIGprint GERMANY UG nach billigem Ermessen. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muß dies
bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. An Entwürfen, Fotografien, Bildern und
Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlagen und/oder Orginale sind der BIGprint
GERMANY UG (haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- nach
angemessener Frist unbeschädigt oder vollständig zurückzugeben, falls hiervon nicht durch ausdrückliche Vereinbarung abgesehen wurde.
Die Gestaltungsfreiheit der BIGprint GERMANY UG darf nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die bestellten Arbeiten nur unter
den in § 631 ff BGB genannten Voraussetzungen ablehnen. Die Auftragsausführung erfolgt nach dem anerkannten jeweiligen Stand der Technik.
Hinweis: Aufgrund technischer Gegebenheiten sind Farbabweichungen zwischen Muster und Endprodukt im gewissen Umfang möglich und
stellen keinen Fehler da.
Der Auftraggeber darf BIGprint GERMANY UG nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster usw.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er
berechtigt ist. Auf Verlangen der BIGprint GERMANY UG hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt die
BIGprint GERMANY UG von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen, frei. BIGprint GERMANY UG haftet nicht
für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten, diese
sind von rechtskundiger Stelle prüfen zu lassen. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung
der BIGprint GERMANY UG. Alle Dienstleistungen, insbesondere Verklebungen oder Montagen, erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
Dateianlieferung durch den Kunden: Der Kunde garantiert, daß die bereitgestellten Daten im korrekten Verhältnis für die Produktion angelegt
sind. Bei Verkleinerungen bzw. Vergrößerungen ist der korrekte Wert des jeweiligen Maßstabs bei der Auftragsvergabe mit anzugeben. Für
Abweichungen in Farben, Formate und Größen haftet der Auftraggeber.
Bei Vollkaufleuten gilt § 377 HGB, der Kunde muß die Ware unverzüglich untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In
allen anderen Fällen ist bei offensichtlichen Mängeln eine Rüge nur innerhalb von 5 Werktagen zulässig.

§ 8. LIEFERFRIST
Die Lieferfrist beginnt mit dem nachfolgenden Tage, an dem die Bestellung in allen Punkten geklärt ist bzw. nach Genehmigung der Zeichnung
durch den Besteller und nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die angegebene Lieferfrist ist stets unverbindlich, soweit nicht ausdrückliche
Bestätigung erfolgt. Höhere Gewalt im landläufigen Sinne entbindet von der Einhaltung der Lieferfrist. BIGprint GERMANY UG ist berechtigt, in
diesem Falle ganz oder teilweise von der Lieferung zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des
Bestellers für verzögerte Lieferung sowie Verzugsstrafen oder andere Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind
ausgeschlossen. Unverschuldete Verzögerungen in der Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage.

§ 9. LIEFERUNG UND VERSAND
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Der Versand wird mangels besonderer Anweisungen nach dem Ermessen von der
BIGprint GERMANY UG vorgenommen. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab Unternehmen
oder Lager auf Rechnung oder per Nachnahme. Die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen geht mit Verlassen
der Ware bei des Lagers oder Lieferwerkes bzw. spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer / Empfänger
/ Besteller über. Für Versicherung der Ware sorgen wir nur auf Weisung und
auf Kosten des Käufers / Empfängers / Bestellers. Alle Transportschäden wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige
Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muß unverzüglich nach
Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden erst nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich,
die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den
Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist der BIGprint GERMANY UG eine Abschrift zu erteilen.

§ 10. VERPACKUNG
Spezialkisten werden in Rechnung gestellt und frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes
gutgeschrieben. Postkartons, Verschläge und sonstige Verpackung werden ortsüblich preiswert berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 11. MONTAGE
Die Montage gelieferter Anlagen erfolgt im Stundenlohn zu den für den Sitz von der BIGprint GERMANY UG ortsüblichen Preisen. Soweit für die
Montage ein Gerüst notwendig ist, erstellt dies der Besteller auf eigene Kosten. Evtl. notwendige Hub- oder Kranwagen werden gesondert
berechnet.
Den Monteuren ist ein geeigneter abschließbarer Raum zur Unterbringung der Geräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, sowie die
Beschaffung von Wohnmöglichkeiten sorge zu tragen.

§ 12. AGENTURVERGÜTUNG

Die Gesamtvergütung der BIGprint GERMANY Ltd. rechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:
- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und die Anfertigung von Fotografien, Bildern oder Dateien;
- der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten;
- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Nebenkosten.
- der Vergütung für die Ausführung des Auftrages.
Für die Berechnung der Vergütung sind maßgeblich Art und Umfang der von der BIGprint GERMANY Ltd. erbrachten Leistung sowie Art und
Umfang der Nutzung dieser Leistung durch den Auftraggeber. Maßgeblich für die Vergütung sind die Bestimmungen des Tarifvertrages über
Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung. Registrierung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes
Baden-Württemberg, Tarifregister Nr. 43599-15/2 (XIV).

§ 13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind zu leisten, falls nicht anders vereinbart:
Rechnungsbeträge unter € 500,00 bar sofort netto.
Bei Schaufenster- und Fahrzeugbeschriftungen ist unabhängig von der Höhe der Rechnung eine Anzahlung als Vorabüberweisung oder
Baranzahlung in Höhe der voraussichtlichen bzw. kalkulierten Kosten vor Beginn der Arbeiten zu erbringen abzüglich 2% Skonto. Die
Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung.

Bei Beträgen über € 500,00 gilt für Bestandskunden:
50% der Gesamtsumme sofort mit Auftragserteilung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 50% der Gesamtsumme sofort bei Lieferung,
Zweitbesteller erhalten nach Absprache Skonto von 2% innerhalb 7 Tagen, innerhalb 14 Tagen rein netto, ansonsten 7 Tage rein netto. Die
Zahlungsbedingungen werden gesondert auf unseren Auftragsbestätigungen in der jeweils gültigen Form vereinbart. Bei Aufträgen über einem
voraussichtlichen Rechnungsvolumen von € 500,00 ist generell 50 % Vorabüberweisung fällig, sofern die BIGprint GERMANY UG
(haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- keine anderen
Zahlungsbedingungen schriftlich einräumt. Aus organisatorischen Gründen wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Forderung
von unserer Anwaltskanzlei bearbeitet bzw. ein Mahnbescheid beantragt, eine zweite Zahlungserinnerung berechnen wir mit € 15,00 netto,
ebenso eine Bankrücklastschrift. Die Kosten für Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid, Rechtsanwälte und Gerichtskosten trägt der Schuldner,
insbesondere auch dann, wenn er die Zahlung von bei uns offenstehenden Forderungen nicht nachweist. Diskontspesen und Einzugskosten
gehen zu Lasten des Akzeptanten. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines im Einzelfall eingetretenen höheren Schadens
Verzugszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
vom Tage der Fristüberschreitung spätestens ab dem nächsten Monatsersten seit Lieferdatum bis zum Tage des Geldeinganges in Rechnung
gestellt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungen bzw. Garantie- oder Haftungsansprüchen ist ohne Einfluß auf Zahlungsfristen und -pflichten des
Bestellers. Sofern uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim
Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, insbesondere bei Verzug des Käufers mit einem nicht unerheblichen Teil der
offenen Forderungen, so sind wir berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit gutgeschriebener Wechsel fällig zu stellen und
für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Bei Neukunden und Onlinegeschäften sind wir berechtigt gegen
Vorabüberweisung, Nachnahme oder Barzahlung bei Übergabe unserer Waren bzw. unserer Dienstleistung zu liefern.
Mengenrabatte und Staffelpreise werden nur auf der gleichen Rechnung innerhalb eines bzw. des gleichen Auftrags berücksichtigt.
Ein Recht auf Einbehaltung der Zahlung und Aufrechnung steht dem Käufer nicht zu. Solange fällige Rechnungsbeträge nicht bezahlt sind,
bleiben wir von weiteren Lieferungen frei bzw. können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Bezahlung oder Sicherheitsleistung vor
Lieferung verlangen. Dies gilt auch für Reklamationen gleich welcher Art. In allen diesen Fällen ist der Käufer zu Gegenansprüchen nicht
berechtigt.

Sondervereinbarung für Kauf auf Rechnung / Lastschrift
(1) Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem
Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH [Link auf www.billpay.de] fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung
besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden
für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in
Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH
mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen
(z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(2) Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
(a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH [Link auf
www.billpay.de] von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit
ermächtigen Sie die Billpay GmbH widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des
Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden
Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
(b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die
Billpay GmbH sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der
Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere
Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch
bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren,
Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die
erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im
Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs
des Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In
einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende
Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere
oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der
Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der
Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch
Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.

§ 14. EIGENTUMSVORBEHALT; AUFRECHNUNG; ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Alle gelieferten Teile und Beschriftungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder
Wechseleinlösung - Eigentum von BIGprint GERMANY UG. Bei Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsverkehr durch Wiederverkäufer geht die
daraus entstehende Forderung in das Eigentum der BIGprint GERMANY UG über, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bei
Zahlungsverzug ist der Verkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seines Schuldners und die Höhe der betreffenden Forderungen
bekannt zu geben. Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder
Zahlungseinstellung des Bestellers ist die BIGprint GERMANY UG berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten Produktes zu verlangen,
dieses bestmöglich zu verwerten und die
Differenz zwischen Erlös und tatsächlichen Preis als Schadenersatz zu fordern. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag.
Weiterhin kann BIGprint GERMANY UG dem Besteller die Weiterveräußerung und / oder Weiterverarbeitung gelieferter Ware untersagen.
Die Forderungen des Käufers aus dem Verkauf der Vorbehaltsware werden mit Vertragsabschluß an uns abgetreten. Auf unser Verlangen hin ist
der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu informieren, sofern wir dies nicht selbst veranlassen und uns die
zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen
um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch
wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir
sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen
Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt
sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer
Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen
den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Das gesetzliche Werkvertragspfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
geltend gemacht werden.
6. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie
Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
7. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt
sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen
sofort fällig.

§ 15. HAFTUNG FÜR MÄNGEL
BIGprint GERMANY UG gewährleistet; dass die von ihr selbst hergestellten Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängel sind. Die
Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tage der Lieferung bzw.
Beendigung der Montage. Soweit Zulieferer der BIGprint GERMANY UG. für Leuchtstoffröhren, Geräten oder Installationseinrichtungen eine
Garantie gewähren oder besondere Haftungsverpflichtungen übernehmen, tritt die
BIGprint GERMANY UG die hieraus folgenden Ansprüche an den Besteller ab. Wenn Zulieferer Haftungseinschränkungen zur Bedingung machen,
gelten diese Einschränkung auch gegenüber dem Besteller.
Eventuelle dabei entstehende Nebenkosten, wie Transportgebühren, Montage oder Kosten für Montagemittel gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Mangelbeseitigung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der BIGprint GERMANY UG. Nur wenn der
Mangel nicht beseitigt werden kann, eine Ersatzlieferung keinen Erfolg hat und weitere Nachbesserungsversuche entweder für den Besteller
unzumutbar sind oder BIGprint GERMANY UG weitere Nachbesserungen ablehnt, kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften Ware
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit,
positiver Forderungsverletzung, Mangelfolgeschaden, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden
nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel von der BIGprint GERMANY UG oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Dies gilt
auch insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Materialfolgeschäden). Unsere Haftung
aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften richtet sich ebenfalls nach Abs. 16 dieser Bedingungen. Ebenso wie beanstandete Teile
spesenfrei zurückzusenden sind, gehen Demontage-, Montage und sonstige Kosten mit Ausnahme der tatsächlichen Nachbesserungskosten bzw.
Ersatzlieferungskosten zu Lasten des Bestellers.
Werden Betriebs-, Wartungs- oder Arbeitsanweisungen von der BIGprint GERMANY UG sowie übliche Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht
befolgt bzw. ausgeführt, Änderungen an den gelieferten Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen, oder entgegen den Anweisungen der BIGprint GERMANY Ltd. für Arbeiten vom Auftraggeber
anders lautende Weisungen erteilt oder nicht entsprechend nach den Anweisungen der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt)
-DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- gehandelt, entfällt jede Gewährleistung bzw.
Garantie.
Für Schäden infolge unrichtiger Spannungsangaben, Netzstörungen oder wunschgemäßen Einbau durch werksfremde Monteure wird Ersatz nur
gegen Berechnung geliefert, ebenso für falsch oder nicht gelieferte Daten.
BIGprint GERMANY UG übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf bauseits hergestellte Fundamente und Unterkonstruktion zurückzuführen
sind; dies gilt insbesondere bei Dach- und Mauerdurchbrüchen. Der Besteller haftet für alle durch ihn angeordneten Montagearbeiten sowie
eventuelle Fassaden-, Personen- und Folgeschäden und stellt BIGprint GERMANY UG von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art frei.
Unregelmäßigkeiten der Produkte und Abweichung in den Farben, die bei der Eigenart der Herstellung vorkommen können, berechtigen nicht
zu Abzügen oder zur Annahmeverweigerung.
Mängelrügen sind sofort, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung/Montage schriftlich per Einschreiben zu melden. BIGprint
GERMANY UG ist berechtigt, die Richtigkeit von Garantieansprüchen durch eigene Fachingenieure oder Monteure nachprüfen zu lassen. Stellt
sich dabei heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, so gehen die Kosten der Überprüfung zu Lasten des Bestellers. Eine Mehr- oder
Minderlieferung von 10% ist branchenüblich und ist vom Besteller zu akzeptieren.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn
1. die Ware von anderen als von uns montiert oder verklebt wurde;
2. die Beanstandung auf unsachgemäße Benutzung der Ware zurückzuführen ist;
3. die Mängel durch mündliche bzw. fernmündliche Angaben des Kunden entstanden sind;
4. wenn kein Musterdruck angefordert wurde und die Qualität, Ausführung oder Farben von Drucken oder deren Verarbeitung /
Weiterverarbeitung beanstandet wird.
Hinweis zur Farbabstimmung: Der digitale Großformatdruck setzt Farben aus Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz zusammen. Die Farbtreue zu
Ihrer Originalvorlage kann nicht garantiert werden. Farbabweichungen und eine drucktechnisch bedingte leichte Streifenbildung berechtigt nicht zu einer Reklamation, Abnahmeverweigerung oder Kaufpreisminderung.
Gleiches gilt für den Vergleich zwischen eventuellen Orginalen oder Andrucken und dem Auflagendruck sowie für unwesentliche Abweichungen
in Form, Material und Schrifteinteilung, die den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck nicht erheblich einschränken. Mängel eines
Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung und Rücksendung der gesamten Lieferung. Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir einen Probedruck. Bei gleichzeitiger Hereingabe eines Datenträgers oder einer Datei zusammen mit einer Originalvorlage ist für
uns allein der Datenbestand auf dem Datenträger oder in der Datei bindend. Allein der Druck auf unterschiedlichen Materialien hat
Farbabweichungen zu Ihrem Papierausdruck oder zu Ihrer Bildschirmansicht zur Folge. Liefern Sie bitte immer ein Ausdruck des Motivs mit und
machen Sie bitte Angaben über Format, verwendetes Programm sowie evtl. Angaben zu Firmenfarben / Sonderfarben. Technisch bedingte
Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.
Musterdruck: Der Kunde hat die Möglichkeit, Musterdrucke entsprechend der gültigen Preisliste anzufordern, um seine Datei mit dem
Druckergebnis zu vergleichen. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, gilt das Druckergebnis als abgenommen. In allen Fällen einer Mängelrüge
liegt die Beweislast beim Käufer / Besteller / Empfänger / Auftraggeber. Der BIGprint GERMANY UG überlassenen Kraftfahrzeuge, Filme,
Gegenstände, Orginale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B.
Kunstwerke, etc.), so muß der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und /
oder Diebstahl versichern. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc., haftet BIGprint GERMANY
UG, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu der Höhe, wie
eine von uns eventuell abgeschlossene Feuer, Einbruchs- oder Leitungswasserschadensversicherung Zahlung leistet. Wir leisten für die von uns
gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere
Neuherstellung.
Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Orginalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann,
so wird in allen Fällen in denen wir Schadensersatz zu leisten haben nur der unmittelbare Schaden ersetzt.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt die BIGprint GERMANY UG
(haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- von allen Ansprüchen
Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. Das Urheberrecht an vom der BIGprint GERMANY UG
hergestellten Entwürfen, Designs, Skizzen u.a. steht diesem in vollem Umfang alleine zu. Bei durch den Auftraggeber gelieferten Textilien
haftet für Schäden durch Druck, Textilpresse, Hitze und Verarbeitung ausschließlich der Auftraggeber. BIGprint GERMANY UG. ist nicht in der
Lage bei der Vielzahl auf dem Markt befindlichen Textilien, die Eignung für den Textildruck feststellen zu können. Gleiches gilt für
Auftragsarbeiten jeglicher Art.
Reklamationen können erst nach vollständigen Zahlungseingang bearbeitet werden und nur, wenn der Listenpreis berechnet wurde. Leistungen,
die als Sonderpreise berechnet werden, können nicht reklamiert werden.

§ 16. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung haftet BIGprint GERMANY UG - auch für unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen - nur in den
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar beschränkt auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren vertragstypischen
Schaden. Dieser Ausschuß gilt nicht bei schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Gefährdung des Vertragszweckes
gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Vertragliche
Ansprüche, die dem Käufer / Besteller gegen BIGprint GERMANY UG aus Anlaß und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen,
verjähren nach 6 Monaten nach Ablieferung der Ware beim Käufer gemäß Abs. 9 dieser Bedingungen.
Für Streitigkeiten aus Verstößen und Forderungen, die nicht aus mit Kunden abgeschlossenen Verträgen herrühren, gilt der Hauptsitz der
BIGprint GERMANY UG als vereinbart.

§ 17. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Sitz der deutschen Niederlassung der BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt) -DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für
Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik- (Amtsgericht Karlsruhe), soweit der Besteller Kaufmann ist und gilt für alle
Streitigkeiten aus den Forderungen der BIGprint GERMANY UG -haftungsbeschränkt- in Deutschland.

§ 18. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Deutschland ist Karlsruhe.

§ 19. ALLGEMEINES
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ersatzweise
können auch die Bestimmungen von Flashlight Fantasy WebDesign herangezogen werden. Die im Internet allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind in ihrer jeweiligen Form für den jeweiligen Auftrag bindend. Auf Wunsch können unsere AGBs jederzeit in unseren Geschäftsräumen
eingesehen werden.

---------------------------------------------------

Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch insgesamt nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
BIGprint GERMANY UG (haftungsbeschränkt)
-DIGITALDRUCKZENTRUM KARLSRUHE für Großformatdruck, Verkaufsförderung und Werbetechnik-
Niederlassungsleiter Thomas Pöller
Schwetzinger Straße 60, 76139 Karlsruhe
eMail: info@bigprint-germany.com
Fax: 0721/4765706

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die
Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung
auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn,
dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).
Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten:
Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die
Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben.
Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit
sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie
die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.
Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.

Hinweis zur Verpackungsverordnung

Wir sind nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen seiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der
flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren
Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde gerne mit der BIGprint GERMANY Ltd. in
Verbindung setzen.
Der Verkäufer nennt dem Kunden dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in seiner Umgebung, das die
Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit, die Verpackung unentgeltlich an die
BIGprint GERMANY UG -haftungsbeschränkt- zu schicken. Die Verpackungen werden von der BIGprint GERMANY UG wieder verwendet oder gemäß der
Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Zusätzlich sind wir am Entsorgungssystem der Landbell AG für Rückholsysteme in Mainz
angeschlossen.

Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG:
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser
Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach§ 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4101624) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de

Karlsruhe, den 02.01.2011

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